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Jugendschutz:

Im Radio / Webradiobereich findet das Jugendschutzgesetz keine Anwendung. Kinder und Jugendliche unterliegen in diesem Fall, der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten.

Wir bitten daher alle Benutzer unbedingt
darauf zu achten !!

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Jugendschutz im Webradio (JMStV)

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1. Im Webradiobereich findet das Jugendschutzgesetz keine Anwendung !

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2. Viele Webradios haben einen Text oder Bild, auf Ihrer HP, wo drin steht, "Wir halten uns an das Jugendschutzgesetz".

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3. Dies ist eine Gesetzeswidrige Aussage, da es von keinem Gesetz gedeckt wird.

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4. Die Aussage, wir halten uns an das Jugendschutzgesetz, ist Klage würdig und es wurden auch schon Urteile gesprochen, da es als Diskriminierung angesehen wird.

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5. In beiden Staatsverträgen, gibt es auch keine direkte Aussage dazu, sondern nur folgendes, "Ein Jugendlicher / Kind, welches einem Webradio zuhört oder auch tätig ist , unterliegt dort, der alleinigen Aufsichtsplicht, der Erziehungsberechtigten".

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6. Also kommen wir zum eindeutigen Hinweis! Der Verweis auf das Jugendschutzgesetz im Webradio ist falsch und somit nicht erlaubt und sogar strafbar ! Mehr hierzu: https://www.wmig.de/jugendschutz.html

Ich habe dieses gelesen

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