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Jugendschutz:
Im Radio / Webradiobereich findet das Jugendschutzgesetz keine Anwendung. Kinder und Jugendliche unterliegen in diesem Fall, der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten.
Wir bitten daher alle Benutzer unbedingt
darauf zu achten !!
1. Im Webradiobereich findet das Jugendschutzgesetz keine Anwendung !
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2. Viele Webradios haben einen Text oder Bild, auf Ihrer HP, wo drin steht, "Wir halten uns an das Jugendschutzgesetz".
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3. Dies ist eine Gesetzeswidrige Aussage, da es von keinem Gesetz gedeckt wird.
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4. Die Aussage, wir halten uns an das Jugendschutzgesetz, ist Klage würdig und es wurden auch schon Urteile gesprochen, da es als Diskriminierung angesehen wird.
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5. In beiden Staatsverträgen, gibt es auch keine direkte Aussage dazu, sondern nur folgendes, "Ein Jugendlicher / Kind, welches einem Webradio zuhört oder auch tätig ist , unterliegt dort, der alleinigen Aufsichtsplicht, der Erziehungsberechtigten".
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6. Also kommen wir zum eindeutigen Hinweis! Der Verweis auf das Jugendschutzgesetz im Webradio ist falsch und somit nicht erlaubt und sogar strafbar !
Mehr hierzu: https://www.wmig.de/jugendschutz.html
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